Ihr Tierkrematorium im Land Salzburg 

Für immer Abschied nehmen, heißt loslassen können.

Gewinnspiel

Zusammen mit Mevisto GmbH verlosen wir zur Eröffnung unserer Zweigstelle in Laakirchen einen personalisierten Edelstein, eine Perle mit Seele und insgesamt 8 Wertgutscheine für Ruhe & Frieden. Einsendeschluss ist der 15. Dezember 2023 / 12 Uhr.

1 Edelstein Wild Beauty / 4 Karat

im Wert von ca. € 3.460,-

1 Perle mit Seele

im Wert von € 164,-

Wertguscheine

8 Wertgutscheine

1x € 50,- / 3x € 30,- / 4x €20,-


Für die Teilname füllen Sie folgendes Formular vollständig aus und beantworten die Frage richtig.

Teilnahmebedingungen:

1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Adresse anzugeben und die Gewinnspielfrage richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.

2. Teilnahmeberechigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.

3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per Internet und Gewinnspielpostkarte möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen von Ruhe & Frieden GmbH oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name und Wohnort im Falle eines Gewinnes online veröffentlicht werden. 

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Aus allen Teilnehmern, die sich bis zum 15. Dezember 2023 / 12 Uhr per E-Mail oder Gewinnspielpostkarte angemeldet und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben, wird noch am gleichen Tag die Gewinner gezogen. Die Gewinnspielpostkarte muss bis spätestens 15. Dezember 2023 bei uns eingegangen sein. Daraufhin werden die Gewinner per Telefon oder E-Mail verständigt und haben 10 Tage Zeit, ihren Gewinn zu beanspruchen, danach verfällt der Anspruch.

5. Gewinn
Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus mehreren Einzelleistungen. Es ist nur ein Gewinn pro Person möglich. Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem sind keine Barablöse möglich.

6. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per Telefon oder E-Mail benachrichtigt.

7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.

9. Beendigungsmöglichkeiten
Die Ruhe & Frieden GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen
technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Ruhe & Frieden GmbH zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.

11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Ruhe & Frieden GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Sportalpen haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet Ruhe & Frieden GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet Ruhe & Frieden GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sportalpen haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.



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